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Denkmalschutz für unsere Baude

  • H. Stahr
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  • 20. Oktober 2023
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Unsere Tennisbaude ist ja seit dem 17. Mai 2021 denkmalgeschützt.

Das heißt nun auch, dass wir alle Maßnahmen an der Baude bei der Denkmalschutzbehörde beantragen müssen. Erst nach Genehmigung können wir entsprechende Arbeiten ausführen.
Da wir einen neuen Außenanstrich planen, haben wir jetzt auf unseren Antrag Vorgaben in Form einer "Farbtonkarte" bekommen (s. Anlage).
Unsere Baude wird also ggf. "rotbraun" wie im Originalanstrich aussehen - also etwa "ziegelrot".

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